Software Lizenzvertrag

Software Lizenzvertrag

Stefan Trost Media stellt Ihnen (im Folgenden „Nutzer“, „Sie“ oder „Ihnen“) die von ihm erstellte Software auf der Grundlage dieses Software Lizenzvertrages (im Folgenden „Software Lizenzvertrag“ oder „Lizenzvertrag“) zur Verfügung.

Mit dem Herunterladen, Bestellen, Kaufen, Weitergeben und / oder der Nutzung / Verwendung der Software akzeptieren Sie die Bedingungen dieses Lizenzvertrages als eine bindende vertragliche Vereinbarung und es kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Stefan Trost Media zustande, der diesen Lizenzvertrag umfasst.

Die Software wird ausschließlich lizenziert. Das heißt, der Nutzer erhält lediglich das Recht dazu, die Software im Einklang mit diesem Lizenzvertrag zu nutzen und erwirbt keinerlei sonstige Rechte an der Software oder an dem Quellcode der Software.

Stefan Trost Media erlaubt dem Nutzer nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages die Software herunterzuladen, zu kopieren, weiterzugeben, zu installieren, zu verwenden oder auf sonstige Weise von der Software zu profitieren.

Die Software enthält möglicherweise Technologien zur Produktaktivierung, zum Schutz vor unbefugter Nutzung und Vervielfältigung sowie Technologien, die den Nutzer bei der Lizenzverwaltung unterstützen sollen. Diese Technologien können die Verwendung der Software behindern, sofern der Nutzer nicht die in der Software und / oder der Dokumentation beschriebenen Aktivierungs-, Installations- und Lizenzverwaltungsprozesse befolgt.

Falls Sie mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht einverstanden sein sollten, dürfen Sie die Software nicht nutzen und müssen alle Dateien der Software löschen.

Entgegenstehende oder von diesem Lizenzvertrag abweichende Bedingungen des Nutzers sind nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich schriftlich von Stefan Trost Media anerkannt wurden.

I. Definitionen

(1) „Stefan Trost Media“ steht für die Firma Stefan Trost Media sowie für die Erfüllungsgehilfen, Bevollmächtigten und Vertreter von Stefan Trost Media. Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Seite sttmedia.de/impressum.

(2) „Nutzer“, „Sie“ oder „Ihnen“ ist, wer die Software verwendet, bestellt, kauft, herunterlädt und / oder weitergibt.

(3) „Software Lizenzvertrag“ oder „Lizenzvertrag“ bezeichnet dieses Dokument mit allen darin enthaltenen Bestimmungen.

(4) „Software“ umfasst das von Stefan Trost Media erstellte Programm inklusive aller Versionen, Kopien, Aktualisierungen (Updates) und Erweiterungen (Upgrades) davon sowie die mit dem Programm verbundenen oder gebündelten aktuellen und zukünftigen Dateien, Inhalte, Funktionen und Dienste einschließlich zugehörigem Schriftmaterial und Dokumentationen.

(5) „Standardsoftware“ ist Software, die Stefan Trost Media nutzerübergreifend und nicht individuell für nur einen bestimmten Nutzer erstellt hat. Stefan Trost Media bietet sowohl „kostenlos herunterladbare Standardsoftware“ als auch „kostenpflichtige Standardsoftware“ an. Die auf den Seiten sttmedia.de und sttmedia.com (einschließlich Subdomains) zum Download und / oder Kauf angebotene Software ist Standardsoftware.

(6) „Individualsoftware“ ist Software, die Stefan Trost Media individuell für den Nutzer erstellt hat. Individualsoftware kann individuell für den Nutzer neu erstellte Software oder eine Änderung einer bestehenden Software sein.

II. Lizenz

(1) Solange der Nutzer die Bedingungen dieses Lizenzvertrages einhält, gewährt Stefan Trost Media dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Kostenlos herunterladbare Standardsoftware: Der Nutzer ist dazu berechtigt, kostenlos herunterladbare Standardsoftware für den eigenen privaten Gebrauch kostenfrei und zeitlich uneingeschränkt zu nutzen. Der Nutzer ist auch dazu berechtigt, kostenlos herunterladbare Standardsoftware an Dritte weiterzugeben, solange der Nutzer exakte Kopien ohne jegliche Veränderung, Modifikation, Erweiterung oder Reduktion anfertigt und die Weitergabe ohne Kosten für den Empfänger erfolgt. Dies schließt auch die Weitergabe oder Publikation über Zeitschriften-CDs, Internetseiten oder Verlinkungen auf Internetseiten ein. Kostenlos herunterladbare Standardsoftware darf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Stefan Trost Media zusammen oder gebündelt mit kommerziellen Programmen vertrieben werden, als kostenpflichtiger Download angeboten werden oder auf sonstige Weise verkauft werden. Falls Sie sich für die Nutzung der kostenlos herunterladbaren Standardsoftware bedanken möchten, können Sie sich gerne mit einer freiwilligen Spende erkenntlich zeigen. Verschiedende Möglichkeiten, wie Sie Stefan Trost Media unterstützen können, finden Sie auf der Seite sttmedia.de/spenden.

(3) Gewerbliche und kommerzielle Nutzung kostenlos herunterladbarer Standardsoftware: Falls Sie kostenlos herunterladbare Standardsoftware gewerblich oder kommerziell nutzen möchten, kontaktieren Sie bitte Stefan Trost Media. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite sttmedia.de/kontakt oder im Impressum unter sttmedia.de/impressum.

(4) Kostenpflichtige Standardsoftware: Der Nutzer ist dazu berechtigt, Kopien / Sicherheitskopien der kostenpflichtigen Standardsoftware für den eigenen Bedarf herzustellen und zu speichern. Der Nutzer darf jedoch nur so viele Kopien zur gleichen Zeit verwenden, wie er Lizenzen für die kostenpflichtige Standardsoftware erworben hat. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Stefan Trost Media ist der Nutzer nicht dazu berechtigt, kostenpflichtige Standardsoftware an Dritte weiterzugeben.

(5) Individualsoftware: Der Nutzer ist dazu berechtigt, Kopien / Sicherheitskopien der Individualsoftware für den eigenen Bedarf herzustellen und zu speichern. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Stefan Trost Media ist der Nutzer nicht dazu berechtigt, Individualsoftware an Dritte weiterzugeben.

(6) Das Recht zur Nutzung der Software (Nutzungsrecht) ist an die Erfüllung der in diesem Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen gebunden und besteht daher nur so lange, wie der Nutzer die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einhält. Das Nutzungsrecht für kostenpflichtige Standardsoftware und Individualsoftware erlischt insbesondere dann, wenn der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

(7) Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Ohne vorherige schriftlich Genehmigung von Stefan Trost Media darf der Nutzer sein Nutzungsrecht an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren oder übertragen.

(8) Alle über das Nutzungsrecht hinausgehenden Rechte an der Software, an allen Kopien davon, am Quellcode der Software sowie alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Stefan Trost Media, seinen jeweiligen Lieferanten oder den jeweiligen Urhebern vorbehalten.

(9) Der Nutzer erhält kein Recht auf oder an den Quellcodes der Software. Der Quellcode der Software ist dem Nutzer oder Dritten nicht zugänglich – auch nicht zur Einsicht.

(10) Nach Ablauf dieses Lizenzvertrages oder nach Widerruf des Nutzungsrechts darf der Nutzer die Software nicht mehr nutzen und muss die Software inklusive aller Kopien davon löschen. Auf Aufforderung wird der Nutzer Stefan Trost Media die Löschung der Software inklusive aller Kopien davon schriftlich versichern. Dasselbe gilt für zeitlich begrenzt lauffähige Software sowie für Testversionen der Software, die nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder nach einer bestimmten Anzahl von Starts nicht mehr funktionieren sowie für Software, für die eine bestimmte Nutzungsdauer vereinbart wurde.

(11) Die Software wird immer als ganzes Produkt lizenziert und darf vom Nutzer nur als ganzes Produkt-Bündel verwendet und kopiert werden. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Komponenten und Bestandteile der Software zu trennen. Insbesondere dürfen auf keinen Fall Urhebervermerke, Markenzeichen, Namen und Seriennummern sowie der Programmidentifikation oder der Produktaktivierung dienende Funktionen entfernt oder verändert werden.

(12) Der Nutzer darf die Software nicht modifizieren, manipulieren, dekompilieren, rückübersetzen, disassemblieren oder auf eine andere Art und Weise verändern, erweitern, reduzieren und / oder abgeleitete Produkte daraus erstellen. Insbesondere Methoden wie Reverse Engineering oder anderen Methoden, um auf den Quellcode der Software rückzuschließen sind verboten.

(13) Stefan Trost Media stellt die Software zur Verfügung ohne Gewähr dafür, dass die Software mit den Programmen des Nutzers zusammenarbeitet, auf jedem Betriebssystem lauffähig ist und / oder mit jeder Systemkonfiguration kompatibel ist. Im Falle von Individualsoftware hat der Nutzer Stefan Trost Media spätestens mit Auftragserteilung mitzuteilen, auf welchem System und unter welchen Bedingungen die Individualsoftware lauffähig sein soll.

(14) Stefan Trost Media übernimmt keine Gewähr dafür, dass Standardsoftware den Anforderungen, Bedürfnissen und / oder Erwartungen des Nutzers entspricht oder für die Zwecke des Nutzers geeignet ist.

(15) Stefan Trost Media ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen (Updates) oder Erweiterungen (Upgrades) der Software zu erstellen. Alle von Stefan Trost Media bereitgestellten Updates und Upgrades werden von diesem Lizenzvertrag mit abgedeckt.

(16) Für bestimmte Funktionen, Dienste oder Angebote innerhalb der Software können zusätzliche Verträge oder Nutzungsbedingungen gelten, die diesen Lizenzvertrag ergänzen oder in Teilen ersetzen können.

(17) Für alle in oder aus der Software verlinkten, aufgerufenen oder eingebundenen Plug-Ins, Dienste, Bibliotheken, Scripts und Codes von Dritten, erfolgt eine Lizenzierung nicht mit Stefan Trost Media, sondern mit dem betreffenden Dritten.

(18) Die Software kann auch Angebote für Produkte und / oder Dienstleistungen von Partnerunternehmen oder Dritten enthalten. Falls Sie solche Angebote in Anspruch nehmen, kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter des Angebots zustande. Bitte beachten Sie, dass für die Angebote andere, von diesem Lizenzvertrag abweichende, Bedingungen gelten können. Informationen dazu sind typischerweise in Form eines separaten Vertrages oder separaten Nutzungsbedingungen den jeweiligen Angeboten beigefügt. Stefan Trost Media übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für die Anbieter solcher externer Angebote.

(19) Sollte der Nutzer die Software nicht ordnungsgemäß bezogen haben, die Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht einhalten oder nicht einhalten können oder die Software in einer nicht sachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Weise verwenden oder verwenden wollen, darf der Nutzer die Software nicht benutzen und muss alle Dateien der Software umgehend löschen.

III. Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einzuhalten.

(2) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass alle Informationen, die er an Stefan Trost Media übermittelt, vollständig, korrekt und aktuell sind.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, die Software gründlich auf deren Verwendbarkeit für den von ihm beabsichtigten Zweck zu testen, bevor er diese operativ einsetzt.

(4) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, Fehler an der Software innerhalb von zwei Wochen nach dem erstmaligen Auftreten an Stefan Trost Media zu melden.

(5) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, die Software immer in einem rechtlich unbedenklichen Rahmen zu verwenden und durch die Nutzung weder das Gesetz noch die Rechte anderer zu verletzen.

(6) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, nicht den technischen Ablauf und / oder die technischen Funktionen der Software und / oder der mit der Software möglicherweise verbundenen Server zu stören, zu unterbrechen, zu überlasten und / oder auf sonstige Weise zu beeinflussen.

(7) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, die von Stefan Trost Media gelieferte Software und die damit verbundenen und / oder enthaltenen Dateien und Komponenten nicht zu trennen, zu entbündeln oder die Software in einer anderen Form als in der von Stefan Trost Media gelieferten zu nutzen oder weiterzugeben. Die Software muss stets als ganzes komplettes Produkt zusammen bleiben.

(8) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, alle zur Vermeidung oder Minderung von Verlusten oder Schäden notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

(9) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert.

(10) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, vor der Verwendung der Software eine ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen.

(11) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, Stefan Trost Media einen entstandenen Schaden zu ersetzen, falls der Schaden aus einem Verstoß des Nutzers gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages resultiert. Insbesondere gilt dies im Falle einer nicht erlaubten Weitergabe der Software an Dritte durch den Nutzer.

(12) Mitwirkung des Nutzers: Der Nutzer verpflichtet sich dazu, Stefan Trost Media unentgeltlich und ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) zu unterstützen, soweit dies für die Erfüllung des Lizenzvertrages nützlich oder erforderlich ist.

(13) Die Mitwirkungspflicht des Nutzers im Falle von Individualsoftware schließt insbesondere ein: das Bereitstellen aller für die Vertragsdurchführung nötigen Informationen, Materialien, Zugänge und sonstigen Voraussetzungen; das Beantworten aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Fragen sowie das Testen der Software und eine Rückmeldung über die Ergebnisse des Testens.

(14) Kommt der Nutzer seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder nicht unverzüglich nach, kann Stefan Trost Media möglicherweise genannte und / oder vereinbarte Fristen und Termine nicht garantieren und der Nutzer kann sich nicht auf Einhaltung dieser Fristen und Termine berufen. Dieser Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn der Nutzer keine, unvollständige und / oder fehlerhafte Angaben macht, Angaben und / oder Anforderungen im Nachhinein ändert und / oder Stefan Trost Media Aufgaben ausführen muss, die vom Nutzer eigentlich selbst durchzuführen wären.

(15) Sollte Stefan Trost Media dadurch, dass der Nutzer seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt, ein Mehraufwand entstehen, hat der Nutzer diesen zu vergüten.

IV. Preise und Zahlung

(1) Kostenlos herunterladbare Standardsoftware: Kostenlos herunterladbare Standardsoftware ist grundsätzlich für den eigenen privaten Gebrauch kostenlos. Falls Sie sich für die Nutzung der kostenlos herunterladbaren Standardsoftware bedanken möchten, können Sie sich gerne mit einer freiwilligen Spende erkenntlich zeigen. Verschiedende Möglichkeiten, wie Sie Stefan Trost Media unterstützen können, finden Sie auf der Seite sttmedia.de/spenden. Falls Sie kostenlos herunterladbare Standardsoftware gewerblich oder kommerziell nutzen möchten, kontaktieren Sie bitte Stefan Trost Media. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite sttmedia.de/kontakt oder im Impressum unter sttmedia.de/impressum.

(2) Kostenpflichtige Standardsoftware: Die Preise und / oder Lizenzgebühren für kostenpflichtig herunterladbare Standardsoftware sind auf der Verkaufsseite der jeweiligen Software ausgezeichnet.

(3) Individualsoftware: Der Preis für Individualsoftware richtet sich nach dem von Stefan Trost Media aufgewendeten Aufwand und / oder der zwischen dem Nutzer und Stefan Trost Media getroffen Preisvereinbarung. Soweit der Preis nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurde, sind sämtliche Angaben von Stefan Trost Media über die für eine Erstellung einer Individualsoftware zu erwartenden Kosten unverbindliche Schätzungen anhand der vom Nutzer genannten Anforderungen und Voraussetzungen. Insbesondere können nachträglich vom Nutzer geäußerte Änderungs- und / oder Erweiterungswünsche sowie zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht bekannte oder offenbarte Voraussetzungen zu einem von der Kalkulation abweichenden Kosten- und Zeitaufwand führen.

(4) Zahlungen können per PayPal oder per Banküberweisung erfolgen. Die PayPal-Adresse oder die Kontodaten für die Banküberweisung werden an der entsprechenden Stelle veröffentlicht beziehungsweise nach dem Bestellvorgang bekannt gegeben.

(5) Rechnungen werden online bereitgestellt. Soweit nicht anders vereinbart, ist Stefan Trost Media nicht dazu verpflichtet, dem Nutzer eine schriftliche Rechnung auszustellen.

(6) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung.

V. Urheberrechte

(1) Die Software sowie jede Kopie der Software enthält und besteht im Wesentlichen aus Werken persönlicher geistiger Schöpfung im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Diese Werke sind geistiges Eigentum/urheberrechtlich geschützte Werke von Stefan Trost Media beziehungsweise seiner Lieferanten oder des jeweiligen Urhebers. Außer in den durch Abschnitt II (Lizenz) ausdrücklich erlaubten Fällen, dürfen die Software und diese Werke weder ganz noch teilweise kopiert, weitergegeben, imitiert oder in einem anderen außer dem dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des jeweiligen Urhebers vor. Andere anwendbare Schutzrechte der Software bleiben davon unberührt.

(2) Dieser Lizenzvertrag gewährt dem Nutzer keinerlei Eigentumsrechte und / oder Ansprüche an der Software, dem Quellcode der Software, einzelnen Inhalten, Diensten und / oder Funktionen der Software oder an von Stefan Trost Media angefertigten über die Software hinausgehende Entwürfe, Materialien und sonstige Werke. Alle Rechte daran bleiben Stefan Trost Media vorbehalten.

(3) Alle in und im Zusammenhang mit der Software genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Eigentumsrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung eines Marken- oder Warenzeichens ist nicht der Schluss zu ziehen, dass das Marken- oder Warenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt ist.

VI. Haftung und Gewährleistung

(1) Jede Nutzung der Software erfolgt durch den Nutzer auf eigenes Risiko.

(2) Der Nutzer sollte die Software nur mit Vorsicht und unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes nutzen und im Zweifel nur nach einer unabhängigen, professionellen Überprüfung verwenden.

(3) Der Nutzer ist für die von ihm mit der Software erstellten, bearbeiteten und / oder verwalteten Inhalte sowie für seine eigenen Handlungen im Zusammenhang mit der Software selbst verantwortlich. Insbesondere gilt dies für Fälle, in denen Inhalte und / oder Handlungen des Nutzers gegen geltendes/anwendbares Recht und / oder Rechte Dritter verstoßen.

(4) Für kostenlos herunterladbare Standardsoftware ist die Haftung von Stefan Trost Media auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 521 BGB, Haftung des Schenkers). Die Gewährleistung von Stefan Trost Media für kostenlos herunterladbare Standardsoftware richtet sich nach § 524 BGB (Haftung für Sachmängel).

(5) Für kostenpflichtige Standardsoftware und Individualsoftware haftet Stefan Trost Media neben Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch begrenzt auf den Schaden, den Stefan Trost Media bei Abschluss dieses Lizenzvertrages mit dem Nutzer auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände voraussehen konnte.

(6) Für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Stefan Trost Media neben Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

(7) Stefan Trost Media steht der Einwand des Mitverschuldens offen.

(8) Stefan Trost Media übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus einem Verstoß des Nutzers gegen diesen Lizenzvertrag ergeben.

(9) Stefan Trost Media übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus einem Verstoß des Nutzers gegen geltendes/anwendbares Recht, Rechte Dritter und / oder behördliche Anordnungen ergeben.

(10) Stefan Trost Media übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Verluste oder Schäden, die daraus resultieren, dass die von Stefan Trost Media gelieferte Software vom Nutzer und / oder Dritten modifiziert, manipuliert, erweitert, reduziert und / oder auf irgendeine sonstige Weise verändert wurde.

(11) Stefan Trost Media übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Verluste oder Schäden, die daraus resultieren, dass der Nutzer die Software in einer nicht empfohlenen, nicht üblichen und / oder nicht dafür vorgesehenen Weise verwendet hat.

(12) Stefan Trost Media übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Verluste oder Schäden, die durch den Nutzer oder Dritte durch Weitergabe der Software verursacht wurden.

(13) Stefan Trost Media haftet nicht für Datenverluste, die durch eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung durch den Nutzer hätten verhindert werden können.

(14) Stefan Trost Media übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Verluste oder Schäden, die daraus resultieren, dass der Nutzer unfähig ist, die Software zu gebrauchen und / oder anzuwenden.

(15) Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn die von Stefan Trost Media gelieferte Software vom Nutzer und / oder Dritten modifiziert, manipuliert, erweitert, reduziert und / oder auf irgendeine sonstige Weise verändert wurde.

(16) Mit Ausnahme der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen haftet keine Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei für die Nichterfüllung oder für Verzögerungen bei der Vertragserfüllung, soweit die Nichterfüllung oder die Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei liegen. Solche Umstände schließen insbesondere ein: höhere Gewalt durch Naturereignisse, Feuerschäden, Eingriffe staatlicher Behörden, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Streiks und / oder Aussperrungen sowie Ausfälle und / oder Störungen der allgemeinen Stromversorgung, der allgemeinen Telekommunikationsnetze und / oder technischer Vorrichtungen Dritter.

(17) Bitte beachten Sie, dass bei Internetseiten und Internetdiensten Unterbrechungen, Ausfälle und Störungen nie gänzlich ausgeschlossen werden können. Daher werden Download-Server und serverbasierte Dienste werden stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Stefan Trost Media übernimmt keine Gewährleistung und Haftung dafür, dass Download-Server und serverbasierte Dienste jederzeit zuverlässig, fehlerfrei, störungsfrei, zeitgerecht und ohne Unterbrechungen zur Verfügung stehen. Insbesondere gilt dies, wenn der Zugriff auf Download-Server und serverbasierte Dienste durch Umstände eingeschränkt wird, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Stefan Trost Media liegen. Stefan Trost Media behält sich aber auch vor, Download-Server und serverbasierte Dienste auf unbestimmte Zeit vom Netz zu nehmen, zum Beispiel um Wartungsarbeiten durchzuführen.

(18) Die Software kann Links zu externen Internetseiten und Diensten Dritter enthalten, auf deren Inhalte Stefan Trost Media keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann Stefan Trost Media für diese externen Inhalte sowie für mögliche Änderungen dieser Inhalte keine Gewähr und keine Haftung übernehmen. Für die Inhalte verlinkter Internetseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen, die auf diesen Internetseiten ausgewiesen sind.

(19) Die Beschränkung der Haftung und Gewährleistung bleibt auch nach Beendigung dieses Lizenzvertrages gültig, ungeachtet aus welchem Grund der Lizenzvertrag beendet wurde.

VII. Vertraulichkeit

(1) Soweit die Vertragsparteien sich als vertraulich gekennzeichnete Informationen kaufmännischer oder technischer Art übermitteln oder einer Vertragspartei aus dem Bereich der anderen Vertragspartei Informationen bekannt werden, die üblicherweise als Geschäftsgeheimnis oder sonst als vertraulich angesehen werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb der Durchführung dieses Lizenzvertrages in irgendeiner Weise zu nutzen.

(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere: zusätzlich vereinbarte Bedingungen und Zusatzverträge, Pflichtenhefte und Lastenhefte, Angebotsunterlagen, vereinbarte Preise, Kostenkalkulationen, Kostenvoranschläge, Entwürfe, technische Details sowie Inhalte persönlicher Kommunikation. Die Vertragsparteien verpflichten sich, solche Informationen nur insoweit ihren Mitarbeitern oder sonst Beauftragten zugänglich zu machen, wie dies für die Durchführung des Lizenzvertrages erforderlich ist.

(3) Als nicht vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vorschrift gelten Informationen, die öffentlich geworden sind, ohne dass ein Geheimhaltungsbruch einer Vertragspartei vorliegt sowie Informationen, die die bekannt machende Vertragspartei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat.

(4) Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungsverpflichtung sind solche Informationen, die allgemein offenkundig sind; hinsichtlich derer eine gesetzliche, richterliche oder behördliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht; zu deren Verwendung die betreffende Vertragspartei ihre Zustimmung erteilt hat; oder die notwendig sind, um die Sicherheit anderer Nutzer, der Öffentlichkeit oder von Stefan Trost Media zu wahren.

VIII. Datenschutz

(1) Stefan Trost Media stellt sicher, dass im Rahmen der Leistungserbringung die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Alle Daten werden nur streng aufgabenbezogen verwendet.

(2) Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die Sie unter sttmedia.de/datenschutz abrufen können.

IX. Anwendbares Recht und Vertragssprache

(1) Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und muss nach diesem Recht ausgelegt werden, ohne den Prinzipien von Rechtskonflikten Wirkung zu verleihen.

(2) Vertragssprache und Rechtssprache ist in jedem Fall Deutsch.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus oder im Zusammenhang mit der Software und diesem Lizenzvertrag ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Gericht der Stadt Bottrop, Deutschland, falls Sie ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben oder Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder für den Fall, dass Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(4) Ausgeschlossen wird die Anwendbarkeit gesetzlicher Kollisionsnormen und des Abkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Verkauf von Waren (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Die Anwendung dieser Bestimmungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(5) In Bezug auf die Interpretation und Auslegung dieses Lizenzvertrages, insbesondere in Konfliktfällen, ist nur die deutsche Version dieses Lizenzvertrages gültig. Das gilt selbst dann, wenn von Stefan Trost Media eine Übersetzung in einer anderen Sprache bereitgestellt wurde. Übersetzungen in eine andere Sprache sind lediglich eine Service-Leistung für Nutzer, die der deutschen Sprache nicht vertraut sind.

X. Allgemeine Bestimmungen

(1) Dieser Lizenzvertrag enthält den vollständigen Vertrag zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Gegenstandes hiervon und ersetzt alle früheren Fassungen dieses Lizenzvertrages.

(2) Sollten Bestimmungen oder einzelne Formulierungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Lizenzvertrag eine Regelungslücke enthält.

(3) Die Nichtausübung oder nicht sofortige Ausübung eines Rechts oder eines Rechtsbehelfes aus diesem Lizenzvertrag stellt keinen Verzicht auf die entsprechenden Rechte oder Rechtsbehelfe oder auf sonstige Rechte oder Rechtsbehelfe dar.

(4) Die teilweise Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen hindert die weitergehende Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen oder die Geltendmachung zusätzlicher Rechte oder Rechtsbehelfe nicht.

(5) Die aus diesem Lizenzvertrag folgenden Rechte und Rechtsbehelfe bestehen kumulativ, nicht alternativ.

(6) Ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis oder ein Joint Venture wird durch diesen Lizenzvertrag nicht begründet. Ein Handelsvertreterverhältnis entsteht aufgrund dieser Vereinbarung nicht. Auch ist keine Vertragspartei bevollmächtigt oder in sonstiger Weise berechtigt, die andere Vertragspartei über diesen Lizenzvertrag hinaus vertraglich zu binden oder in ihrem Namen Verträge zu schließen.

(7) Zum Zwecke der Vertragserfüllung und damit zur Erbringung der vertraglich von Stefan Trost Media geschuldeten Leistung kann sich Stefan Trost Media auch Dritter bedienen.

(8) Sofern der Nutzer nicht widerspricht, ist Stefan Trost Media dazu berechtigt, die für den Nutzer erstellte Individualsoftware sowie den Firmennamen des Nutzers inklusive Firmenlogo als Referenz zu nutzen.

(9) Bitte melden Sie Verstöße gegen diesen Lizenzvertrag über unser Kontaktformular auf sttmedia.de/kontakt.

(10) Senden Sie alle Fragen, Nachrichten oder Mitteilungen an uns bitte über das Kontaktformular auf sttmedia.de/kontakt oder an die im Impressum angegebene Postanschrift unter sttmedia.de/impressum.

(11) Die Gültigkeit dieses Lizenzvertrages beginnt an dem Tag, an dem der Nutzer dem Lizenzvertrag durch oben genannte Möglichkeiten zugestimmt hat.

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