Lizenz (Software Endbenutzerlizenzvertrag)

Stefan Trost Media
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Alle Rechte vorbehalten

Software Endbenutzerlizenzvertrag

Software Endbenutzerlizenzvertrag zwischen Stefan Trost Media, Fernewaldstraße 231, 46242 Bottrop (nachfolgend "Stefan Trost Media") und dem Nutzer von Software von Stefan Trost Media (nachfolgend "Nutzer") betreffend der Nutzung von durch Stefan Trost Media erstellter Software

Präambel

Stefan Trost Media bietet die Nutzung von zwei Kategorien von Software über Lizenzvergabe an. Unterschieden werden die kostenlos nutzbare A-Software und die B-Software, für die Lizenzgebühren anfallen. Die nachstehenden Bedingungen stellen im Einzelnen die vertraglichen Grundlagen der Nutzung beider Software-Kategorien zwischen den Vertragsparteien dar. Bezüglich der B-Software muss ein zusätzlicher Vertrag betreffend der Erstellung, der Lizenzen und der Kosten der Software geschlossen werden. Eine Ausnahme bildet die B-Software BildKonverter Pro (ImageConverter Pro) und die B-Software TextKonverter Pro (TextConverter Pro). Diese beiden Programme haben keinen zusätzlich Vertrag. Mit der erstmaligen Nutzung der Software oder im Falle von A-Software zusätzlich mit der Weitergabe der Software wird dieser Vertrag geschlossen und vom Nutzer werden die nachstehenden vertraglichen Regelungen angenommen.

Falls der Nutzer nicht mit den nachfolgenden Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden sein sollte, darf der Nutzer die Software von Stefan Trost Media nicht verwenden und muss die Software-Dateien löschen. Entgegenstehende oder von diesem Vertrag abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt Stefan Trost Media nicht an. Bedingungen des Nutzers sind nur verbindlich, wenn sie von Stefan Trost Media ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen allein Stefan Trost Media und seinen Lieferanten zu. Die Software wird lediglich lizenziert, nicht verkauft. Die Lizenzierung gilt auch für kostenlose Software. Stefan Trost Media erlaubt dem Nutzer nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen die Software zu kopieren, herunterzuladen, zu installieren, zu verwenden oder auf sonstige Weise von der Funktionalität oder dem geistigen Eigentum der Software zu profitieren. Produkte und Dienstleistungen von Stefan Trost Media und Dritten, die in der Software enthalten sind oder auf die durch die Software zugegriffen wird, können anderen Geschäftsbedingungen unterliegen. Informationen hierzu sind typischerweise in Form eines separaten Vertrages, von Nutzungsbedingungen oder in Readme-Dateien, den entsprechenden Produkten beigefügt.

Die Software enthält möglicherweise Produktaktivierungs- und andere Technologien zum Schutz vor unbefugter Nutzung und Vervielfältigung sowie Technologie, die den Nutzer bei der Lizenzverwaltung unterstützen soll. Diese Technologien können die Verwendung der Software behindern, sofern der Nutzer nicht die in der Software und der Dokumentation beschriebenen Aktivierungs-, Installations- und Lizenzverwaltungsprozesse befolgt.

I. Definitionen

(Ia) "Stefan Trost Media" steht für die Firma Stefan Trost Media, Stefan Trost und seine Erfüllungsgehilfen. Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Internetseiten sttmedia.com, sttmedia.de, stefantrost.com oder stefantrost.de.

(Ib) "Nutzer" ist die Vertragspartei, die Software von Stefan Trost Media verwendet.

(Ic) "Vertrag" bezeichnet diesen Software-Endbenutzerlizenzvertrag über die Nutzung und Nutzungsbeschränkungen von Software von Stefan Trost Media.

(Id) "Software" umfasst die Softwaredateien sowie die gesamte Information, die Stefan Trost Media zusätzlich zu den Softwaredateien liefert. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich andere Computerinformationen von Stefan Trost Media oder Dritten, Bestandsfotografien und Muster, Bilder, Audio-, Clipart und andere künstlerische Werke, die mit der Software von Stefan Trost Media gebündelt sind und nicht von Stefan Trost Media oder Dritten durch separate Dienstleistungen erlangt werden, dazugehöriges Erläuterungsmaterial und -dateien ("Dokumentation") sowie alle veränderten Versionen und Kopien sowie alle Updates, Upgrades und Ergänzungen zu solcher Information, die dem Nutzer von Stefan Trost Media, gleich zu welchem Zeitpunkt, zur Verfügung gestellt wird, soweit dies nicht unter einem anderen Vertrag geschieht, alles zusätzlich auch bezogen auf den Onlinebereich.

Die Software lässt sich in A-Software (Ziffer Ie) und B-Software (Ziffer If) einteilen. Diese Einteilung und die unter den Ziffern Ie und If vorgenommenen Klassifizierungen können sich in Zukunft ändern, maßgebend ist immer der aktuelle Vertrag, der auf den Internetseiten sttmedia.com/licence und sttmedia.de/lizenz herunter geladen werden kann.

Falls im Folgenden nur der Begriff "Software" verwendet wird oder eine Ziffer gar nicht spezifiziert wird, so schließt dies sowohl die A-Software als auch die B-Software mit ein. Gelten bestimmte Ziffern oder Bestimmungen dieser Lizenz nur für A-Software oder nur für B-Software, so sind diese entsprechend ausgewiesen.

(Ie) "A-Software" ist kostenlos herunterladbar und darf kostenlos weitergegeben werden (mehr dazu unter den Ziffern II (Lizenz) und III (Lizenzbeschränkungen)). Unter A-Software fallen im folgenden die Produkte Wortgenerator (WordCreator), Schriftdrucker (PrintMyFonts), Schnellschreiber (SlippyClerk), Pipette, Fragentrainer (AnswerCoach) Stefan Trost Sudoku, Easy MP3 Player, Screen Video Capture, WebSaver, DateilistenSchreiber (FilelistCreator), BildKonverter Basic (ImageConverter Basic), TextKonverter Basic (TextConverter Basic), Text Images, ImageResizer, Indexschreiber (IndexAuthor), Clipboard Saver, Dateiumbenenner (File Renamer), Einheiten Umrechner (Unit Converter), Image Resizer und Statistik (Statistics). Modifizierte Versionen (zum Beispiel gemäß einem Auftrag oder als Dank für eine Spende) fallen nicht unter die Kategorie A-Software.

(If) "B-Software" umfasst die Software von Stefan Trost Media, die nicht unter der Kategorie A-Software aufgeführt wurde. Auch Software, die individuell und auf Bestellung angefertigt wurde, gehört in diese Kategorie. Der primäre Unterschied zu "A-Software" besteht darin, dass "B-Software" nicht kostenlos heruntergeladen und weitergegeben werden darf. Für "B-Software" ist ein weiterer Vertrag erforderlich, in dem der Leistungsumfang und die Kosten für die "B-Software" geregelt sind. Eine Ausnahme bildet die B-Software BildKonverter Pro (ImageConverter Pro) und die B-Software TextKonverter Pro (TextConverter Pro). Diese beiden Programme haben keinen zusätzlich Vertrag. Darüberhinaus werden von einigen der unter A-Software aufgeführten Programme modifizierte Versionen gegen Spenden oder gegen einen bezahlten Auftrag angeboten. Auch diese modifzierten Versionen fallen unter die Kategorie B-Software und brauchen keinen zusätzlichen Vertrag.

(Ig) "Zulässige Anzahl" bedeutet für B-Software eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von Stefan Trost Media gewährten Lizenzvertrag (Mehrfachlizenzen) festgelegt ist. Im Falle von A-Software ist die zulässige Anzahl unbegrenzt.

II. Lizenz

Falls der Nutzer die Software von Stefan Trost Media oder einem seiner berechtigten Lizenznehmer ordnungsgemäß bezogen hat und solange der Nutzer die Bedingungen dieses Vertrages einhält, gewährt Stefan Trost Media dem Nutzer eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Software auf die in der Dokumentation beschriebenen Art und Weise und für die dort beschriebenen Zwecke gemäß der nachfolgenden Bestimmungen.

(IIa) Allgemeine Verwendung (nur A-Software): A-Software ist Freeware. Der Nutzer ist dazu berechtigt, die Software kostenlos und zeitlich uneingeschränkt zu nutzen. Der Nutzer ist auch dazu berechtigt, diese Software mit den damit verbundenen Dateien an Dritte weiterzugeben, solange der Nutzer exakte Kopien ohne Veränderung (Weglassen oder Hinzufügen von Dateien, Veränderungen jeglicher Art) anfertigt. Ebenfalls erlaubt ist auch die Weitergabe über Zeitschriften-CDs, Internetseiten oder Verlinkungen in Online Angeboten. In diesem Fall bittet Stefan Trost Media darum, ein kostenloses Exemplar der entsprechenden Zeitschrift und eine Nachricht zu erhalten. Der Nutzer darf diese Software und ihre Dokumentation keinen kommerziellen Programmen beilegen, außer mit schriftlicher Erlaubnis von Stefan Trost Media. Wenn der Nutzer möchte, kann er sich für die uneingeschränkte Nutzung von A-Software unter sttmedia.de/spenden oder sttmedia.com/donate erkenntlich zeigen. Im Falle einer Weitergabe der Software muss es der Person, die die Software erhält, möglich gemacht werden den Vertrag vor dem Starten der Software zu lesen und zuzustimmen.

(IIb) Allgemeine Verwendung (nur B-Software): Der Nutzer darf eine Kopie der Software auf kompatiblen Computern bis zur zulässigen Anzahl installieren und verwenden. Ist die Verwendung der Software an (zum Beispiel jährliche) Lizenzgebühren gebunden, darf die Software nur in dem bezahlten Zeitraum verwendet werden. Die zulässige Anzahl, die weiteren Bestimmung für die Benutzung der jeweiligen B-Software und die damit verbundenen Kosten sind in einem zusätzlichen Vertrag geregelt.

(IIc) Gewerbliche Nutzung: Bei einer kommerziellen Verwendung von A-Software wird eine angemessene Spende zur Pflicht. Wird A-Software dauerhaft gewerblich genutzt, muss eine angemessene Spende in regelmäßigen Abständen (ähnlich der Lizenzgebühren) bezahlt werden. Die Spenden sind unaufgefordert durch eine der auf den Seiten sttmedia.de/spenden oder sttmedia.com/donate vorgeschlagenen Möglichkeiten einzureichen. Die Höhe der Spende richtet sich nach einem vergleichbaren Produkt, das in der freien Wirtschaft eingekauft wurde und muss mindestens 15 Euro pro Arbeitsplatz, Zeitraum und Transaktion umfassen.

(IId) Verwendung auf tragbaren oder Heimcomputern (nur B-Software): der Hauptnutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist, darf eine zweite Kopie der Software für seine ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren oder Heimcomputer installieren, vorausgesetzt, dass die Software auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet wird wie die Software auf dem Hauptcomputer.

(IIe) Sicherungskopie (nur B-Software): Der Nutzer ist zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie nicht für andere Zwecke als einer Archivierung installiert und verwendet wird.

(IIf) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, Stefan Trost Media von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen beziehungsweise Stefan Trost Media gegen mögliche Klagen zu verteidigen, die sich durch die Nutzung oder dem Vertrieb mit durch die Software erstellten Anwendungen, Dateien oder sonstigem ergeben. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Stefan Trost Media von Rechtsverteidigungskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, vollständig freizustellen.

III. Lizenzbeschränkungen

(IIIa) Änderungen: Der Nutzer darf die Software nicht dekompilieren, rückübersetzen, disassemblieren, anpassen, übersetzen oder auf eine andere Art und Weise verändern, reduzieren oder erweitern. Insbesondere Methoden wie Reverse Engineering oder anderen Methoden, um auf den Quellcode der Software rückzuschließen sind verboten.

(IIIb) Der Nutzer darf die Software nicht modifizieren oder abgeleitete Produkte herstellen. Die Software kann verschiedene Anwendungen, Programme und Komponenten enthalten, verschiedene Plattformen und Sprachen unterstützen und Ihnen auf verschiedenen Trägern und in mehreren Kopien zur Verfügung gestellt werden. Ungeachtet dessen wurde die Software als einzelnes Produkt entwickelt und dem Nutzer so zur Verfügung gestellt. Sie darf nur als einzelnes Produkt gemäß Ziffer II (Lizenz) auf Computern verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Nutzer alle Komponenten der Software verwendet, jedoch dürfen die Softwarekomponenten nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Das Entbündeln oder Repacking der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet.

(IIIc) Schutzvermerke: das Kopieren der Software außer in den aufgeführten Fällen unter Ziffer II (Lizenz) ist nicht gestattet. Jede zuverlässig vom Nutzer erstellte Kopie der Software muss die gleichen Urheber- und andere schutzrechtlichen Vermerke aufweisen, die in oder auf der Software erscheinen.

(IIId) Übertragung (nur B-Software): Der Nutzer darf die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen, oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen Nutzers oder einer anderen juristischen Person genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich schriftlich erlaubten Fällen. Außerdem dürfen keine Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software übertragen werden. In jedem Fall ist Stefan Trost Media zu informieren und um Genehmigung zu bitten.

(IIIe) Testversionen oder zeitlich begrenzte Software, die nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder einer bestimmten Anzahl von Starts nicht mehr funktionieren, müssen nach dieser Zeit gelöscht werden und dürfen nach dieser Zeit nicht mehr verwendet oder verändert werden. Der Zugang zu sämtlichen Dateien oder Ergebnissen, die mit solcher Software oder einem damit verbundenen Produkt hergestellt wurden, erfolgt alleine auf eigenes Risiko des Nutzers.

(IIIf) Wenn der Nutzer sich nicht an diese Bestimmungen und diesen Vertrag halten will oder kann, entzieht Stefan Trost Media dem Nutzer die Erlaubnis der Nutzung und der Nutzer muss alle Exemplare der Software löschen.

IV. Pflichten des Nutzers

(IVa) Der Nutzer stellt sicher, dass alle Informationen, die er an Stefan Trost Media übermittelt, vollständig, korrekt und aktuell sind.

(IVa) Der Nutzer ist dazu verpflichtet, alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere dem Erstellen von Sicherungskopien der Software und aller Dateien auf seinem Computer.

(IVb) Grundsätzlich erfolgt jede Nutzung der Software durch den Nutzer auf eigenes Risiko.

(IVc) Pflicht des Nutzers ist es, sich den bei der ersten Nutzung der Software aktuellen Vertrag unter sttmedia.com/licence oder sttmedia.de/lizenz zu besorgen, da immer der Vertrag, der zu dem Zeitpunkt der Zustimmung aktuell war, gültig ist.

(IVd) Der Nutzer verpflichtet sich dazu, die Software immer in einem rechtlich unbedenklichen Rahmen zu verwenden ohne dadurch die Rechte anderer zu verletzten, auch wenn es theoretisch mit der Software möglich wäre, dieses zu tun. So wäre es zum Beispiel im Falle des WebSavers möglich, Inhalte von Internetseiten auszulesen, die nicht gespeichert werden dürfen. Für jeden Fall ist die Zustimmung des jeweiligen Betreibers einzuholen. Dieses Beispiel bedeutet nicht, dass sich Ziffer IVd alleine auf den WebSaver bezieht.

(IVe) Der Nutzer verpflichtet sich, Stefan Trost Media von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art freizustellen, die aus einem Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Stefan Trost Media von Rechtsverteidigungskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, vollständig freizustellen.

V. Eigentum

(Va) Alle Rechte, Ansprüche und Interessen, einschließlich aller Urheberrechte, in und zur Software und bezüglich aller Kopien davon bleiben bei Stefan Trost Media. Der Nutzer darf die Software lediglich im Rahmen der angegebenen Möglichkeiten benutzen. Alle Rechte, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden, einschließlich von Urheberrechten, sind Stefan Trost Media vorbehalten.

(Vb) Rechte am geistigen Eigentum: Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser Software, die der Nutzer anfertigt, sind geistiges Eigentum von Stefan Trost Media beziehungsweise seiner Lieferanten. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Stefan Trost Media und seinen Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere (aber nicht ausschließlich) durch das Urheberrecht. Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen gewährt dieser Vertrag dem Nutzer keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Software und alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Stefan Trost Media und seinen Lieferanten vorbehalten.

VI. Zahlung

(VIa) A- Software ist grundsätzlich kostenlos, es wird aber um eine Spende gebeten. Die Spendenmöglichkeiten sind auf der Internetseite sttmedia.de/spenden aufgeführt. Für B-Software fallen vorher vereinbarte monatliche Lizenzgebühren oder eine einmalige Zahlung an. Diese Zahlungsverpflichtungen sind durch einen gesonderten Vertrag festgelegt.

(VIb) Stefan Trost Media ist im Sinne von Paragraph 19, Umsatzsteuergesetz, ein Kleinunternehmer und darf deswegen keine Umsatzsteuer ausweisen.

(VIc) Alle Zahlungen müssen auf das folgende Konto erfolgen: Inhaber: Stefan Trost, Kontonummer: 788341, Bankleitzahl: 36060591, Sparda-Bank West eG.

(VId) Die Rechnungen werden online zum Abruf bereitgestellt. Soweit nicht anders vereinbart, ist Stefan Trost Media nicht dazu verpflichtet, dem Nutzer eine schriftliche Rechnung auszustellen.

VII. Haftungsfreistellung

(VIIa) Stefan Trost Media sowie seine Vertreter und Lieferanten sind nicht für Schäden oder Folgeschäden verantwortlich, die durch den Nutzer oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursacht werden. Es wird keine Haftung für mittelbare, beiläufig entstandene, konkrete oder Folgeschäden (einschließlich Schäden aus entgangenem Geschäft, Umsatz oder Gewinn, Unterbrechungen oder andere wirtschaftliche Verluste), die aus der Nutzung oder der Unfähigkeit, die Software oder diesen Vertrag zu nutzen, übernommen. Sei es, dass dies aus Vertragsbruch, Gewährleistungsanspruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Produkthaftung oder sonstigen Haftungstheorien resultiert. In keinem Fall sind Stefan Trost Media oder seine Vertreter für entgangenen Umsatz oder Gewinn, Unterbrechungen oder andere wirtschaftliche Verluste oder den Verlust von Daten oder für direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende, beiläufige oder einschließende Schäden verantwortlich, die durch den Gebrauch oder die Unmöglichkeit des Gebrauchs der Software verursacht werden, unabhängig von theoretisch bestehender möglicher Haftung.

(VIIb) Dies gilt selbst, wenn Stefan Trost Media oder seine Vertreter von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurden und selbst, wenn für solche Schäden eine Lösung dargelegt wurde und sich herausgestellt hat, dass diese Lösung nicht den wesentlichen Zweck erfüllte.

(VIIc) Alle Produkte von Stefan Trost Media einschließlich Software, Internetseiten, Onlinediensten und Zertifizierungsdiensten werden "wie besehen" mit allen möglichen Mängeln zur Verfügung gestellt und schließen ausdrücklich sämtliche Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen ausdrücklicher oder stillschweigender Natur aus, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen, oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen oder anderen Vorschriften abgeleitet werden, insbesondere hinsichtlich Leistung, Sicherheit, Rechtsmängelfreiheit, Integrierung, Marktgängigkeit, ungestörten Besitzes oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke.

(VIId) Stefan Trost Media ist nicht verantwortlich, falls die Software auf irgendeine Weise verändert wurde, der Datenträger durch ein Versehen, durch Missbrauch oder durch falsche Anwendung beschädigt wurde oder wenn der Fehler daher resultiert, dass die Software mit einer anderen als mit einer empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet wird.

(VIIe) Die einzige Gewährleistung, die Stefan Trost Media dem Nutzer gewährt, ist die beschränkte Gewährleistung gemäß Ziffer VIII (Beschränkte Gewährleistung) für B-Software und stellt den einzigen Gewährleistungsanspruch bei einer Gewährleistungsverletzung dar.

(VIIf) Ausgeschlossen hiervon sind lediglich jegliche Gewährleistungen, Bedingungen oder Zusicherungen, die aufgrund nationaler Gesetze nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können oder dürfen.

(VIIg) Diese Haftungsfreistellung gilt sinngemäß auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen, Bevollmächtigten, Affiliates, gesetzlichen Vertretern, Geschäftsführern und Angestellten sowie Partnern von Stefan Trost Media.

(VIIh) Die Ziffern VII (Haftungsfreistellungen) und VIII (Beschränkte Gewährleistung) gelten auch nach Ablauf dieses Vertrages, ungeachtet aus welchem Grund der Vertrag abgelaufen ist. Dies bedeutet aber nicht, dass die Software nach Ablauf dieses Vertrages noch weiter verwendet werden dürfte beziehungsweise, dass die Nutzungsrechte nach Ablauf des Vertrages verlängert würden.

VIII. Gewährleistung

(VIIIa) Stefan Trost Media gewährleistet, dass die Software nach bestem Gewissen programmiert und hergestellt wurde. Wird die Software im vorgestellten Rahmen und normal unter der empfohlenen Hardware- und Softwarekonfiguration verwendet, sollte die Software frei von Material- und Fertigungsfehler und in der Lage dazu sein, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

(VIIIb) Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht der einzige Gewährleistungsanspruch gegenüber Stefan Trost Media und seinen Vertretern und die einzige Verpflichtung von Stefan Trost Media in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühren, ganz nach dem Ermessen von Stefan Trost Media.

(VIIIc) Darüberhinaus wird eine Rechtsverletzung nicht ausgeschlossen und es werden weder Rechtsmängelhaftung noch der ungestörte Besitz zugesichert.

(VIIId) Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 60 Tagen unter Vorlage der Rechnung bei Stefan Trost Media geltend gemacht werden.

(VIIIe) Mündlich oder schriftlich gegebene Informationen oder Hinweise von Stefan Trost Media, seinen Vertretern, oder Angestellten sollen keine Gewährleistung schaffen oder auf irgendeine Weise den Umfang dieser Gewährleistung erhöhen.

(VIIIf) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Nutzers beträgt ein Jahr.

(VIIIf) Für A-Software besteht kein Gewährleistungsanspruch.

IX. Beschränkung der Haftung

(IXa) Mit Ausnahme der ausschließlichen oben beschriebenen Rechtsbehelfe, übernehmen Stefan Trost Media, seine Vertreter und Lieferanten keine Haftung für Verlust, Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art einschließlich Folgeschäden, indirekte oder zufällige Schäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Ersparnisse, Schäden, die aus Betriebsstillstand herrühren, Personenschäden oder mangelnde Sorgfalt oder Ansprüche Dritter, auch wenn ein Vertreter von oder Stefan Trost Media über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche oder Kosten unterrichtet war. Die vorgenannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur so weit nach anwendbaren zwingenden Vorschriften des nationalen Rechts zulässig.

(IXb) Die gesamte Haftung von Stefan Trost Media und seine Vertretern im Rahmen dieses Vertrages für Ihre tatsächlichen Schäden aus jeglicher Ursache ist auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls für die Software entrichtet wurde. Diese Einschränkung gilt selbst für den Fall einer grundlegenden oder wesentlichen Vertragsverletzung oder einer Verletzung grundlegender oder wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrages.

(IXc) Ausgenommen hiervon ist Ziffer VIII (Beschränkte Gewährleistung) sowie jegliche Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung die aufgrund von nationaler Gesetze nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können oder dürfen.

(IXd) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von Stefan Trost Media oder Dritter, für die Stefan Trost Media haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für Stefan Trost Media möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Anbieter der Telekommunikationsdienstleistungen. Stefan Trost Media haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen, bei Stromausfällen oder bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von Stefan Trost Media stehen. Eine über das vorstehende hinausgehende Haftung von Stefan Trost Media ist ausgeschlossen.

X. Vertraulichkeit

(Xa) Soweit die Vertragsparteien sich als vertraulich gekennzeichnete Informationen kaufmännischer oder technischer Art übermitteln oder einer Vertragspartei aus dem Bereich der anderen Vertragspartei Informationen bekannt werden, die üblicherweise als Geschäftsgeheimnis oder sonst als vertraulich angesehen werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb der Durchführung dieses Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen. Entsprechende Pflichten gelten auch für die in diesem Vertrag vereinbarten Preise und sonstigen Bedingungen.

(Xb) Vertrauliche Informationen sind insbesondere: Persönliche Daten, die Bestimmungen dieses Vertrages sowie alle verwendeten Technologien.

(Xc) Die Vertragsparteien verpflichten sich, solche Informationen nur insoweit ihren Mitarbeitern oder sonst Beauftragten zugänglich zu machen, wie dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

(Xd) Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungsverpflichtung sind solche Informationen, die allgemein offenkundig sind oder hinsichtlich derer eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenbarung besteht.

(Xe) Als nicht vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vorschrift gelten Informationen, die öffentlich geworden sind, ohne dass ein Geheimhaltungsbruch einer Vertragspartei vorliegt sowie Informationen, die die bekannt machende Vertragspartei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat oder Informationen deren Bekanntmachung durch Gesetze, Gerichte oder zuständige Behörden zwingend verlangt wird.

(Xf) Stefan Trost Media ist berechtigt, Kontodaten oder sonstige Informationen, die der Nutzer Stefan Trost Media im Zusammenhang mit der Zahlung und Abrechnung unter diesen Vertrag mitgeteilt hat, an solche Unternehmen weiterzugeben, die im Auftrag von Stefan Trost Media zum Zwecke der Bonitätsprüfung, zur Durchführung von Zahlungen und/oder bei der Verwaltung und Wartung des Accounts des Nutzers tätig werden.

(Xg) Die Laufzeit dieser Geheimhaltungsverpflichtung überdauert die Laufzeit dieses Vertrages um fünf Jahre.

XI. Datenschutz

(XIa) Stefan Trost Media stellt sicher, dass im Rahmen der Leistungserbringung die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Nutzer wird dadurch jedoch nicht von seinen eigenen Verpflichtungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entbunden.

(XIb) Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind auf §5 BDSG (Datengeheimnis) verpflichtet. Alle Aufgaben werden nur streng aufgabenbezogen und im Rahmen bestehender Betriebsvereinbarungen erledigt.

XII. Abtretung

Nur B-Software: Die Vertragsparteien sind zur Abtretung oder sonstigen Übertragung des Vertrages im Ganzen oder in Teilen nur mit der vorherigen schriftlichen Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei berechtigt, die diese Vertragspartei nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund verweigern oder verzögern darf.

XIII. Eigene Rechte Dritter

Mit Ausnahme der Regelung in Ziffer VII (Haftungsfreistellung) gewährt dieser Vertrag Dritten, die nicht Partei dieses Vertrages sind, keine eigenen Rechte gegenüber einer der Vertragsparteien.

XIV. Höhere Gewalt

Mit Ausnahme der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen haftet keine Vertragspartei der anderen Vertragspartei für die Nichterfüllung oder den Verzug mit Leistungspflichten unter dem Vertrag, soweit die Nichterfüllung oder der Verzug auf Umständen beruht, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei liegen. Solche Umstände schließen insbesondere ein: höhere Gewalt durch Naturereignisse, Betriebsstörungen, Feuerschäden, Eingriffe staatlicher Behörden, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Streiks und/oder Aussperrungen, den Ausfall der allgemeinen Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen sowie durch den Provider bedingte Störungen.

XV. Geschäftsgrundlage

Die oben dargelegten Bestimmungen sind wesentliche Elemente der Grundlage des Vertrages zwischen Stefan Trost Media und dem Nutzer. Stefan Trost Media und seine Erfüllungsgehilfen wären wirtschaftlich nicht in der Lage, diesen Service ohne solche Beschränkungen zur Verfügung zu stellen.

XVI. Produktunterstützung und Aktualisierung

(XVIa) Produktunterstützung: Als Anwender dieser Software hat der Nutzer keinen Anspruch auf Produktunterstützung (Support) durch Stefan Trost Media. Trotzdem ist Stefan Trost Media darum bemüht, Supportanfragen zu beantworten. Produktunterstützung wird per E-Mail über eine der möglichen angegebenen Kontaktaufnahmestellen angeboten.

(XVIb) Aktualisierung: Stefan Trost Media ist nicht dazu verpflichtet, Updates für diese Software bereitzustellen. Jedoch werden alle von Stefan Trost Media bereitgestellten Updates von dieser Lizenzvereinbarung mit abgedeckt.

XVII. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Staates Deutschland, ohne den Prinzipien von Rechtskonflikten Wirkung zu verleihen. Rechtssprache ist in jedem Fall Deutsch. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Gericht der Stadt Bottrop, Deutschland. Ausgeschlossen wird die Anwendbarkeit gesetzlicher Kollisionsnormen und des Abkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Verkauf von Waren (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Die Anwendung dieser Bestimmungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

XVIII. Allgemeine Bestimmungen

(XVIIIa) Dieses Dokument enthält den vollständigen Vertrag zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Gegenstandes hiervon und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Verträge oder mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen. Alle Fragen bezüglich dieses Vertrages übermitteln Sie bitte über stefantrost.de/kontakt.

(XVIIIb) Eine Änderung des vorliegenden Vertrages ist nur in schriftlicher Form zulässig, der Stefan Trost Media zustimmen muss.

(XVIIIc) In Bezug auf die Interpretation und Auslegung dieses Vertrages ist nur die deutsche Version dieses Vertrages gültig, auch wenn von Stefan Trost Media ein Vertrag in einer anderen Sprache aus Gründen der besseren Verständlichkeit für Nutzer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, bereitgestellt worden ist.

(XVIIId) Für alle in diesem Vertrag und innerhalb der Software verlinkten Internetseiten wird keinerlei Haftung übernommen. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen, die auf diesen Internetseiten ausgewiesen sind.

(XVIIIe) Die Gültigkeit dieses Vertrages beginnt an dem Tag, an dem der Nutzer dem Vertrag durch oben erwähnte Möglichkeiten zugestimmt hat. Da die Software nicht immer direkt von den Internetseiten von Stefan Trost Media heruntergeladen wird (Ausnahmen sind zum Beispiel die Weitergabe von Software über Zeitschriften im Falle von A-Software), kann sich der mit der Software ausgelieferte Vertrag zum Zeitpunkt der Übergabe bereits geändert haben. In jedem Fall besteht die Pflicht des Nutzers, sich auf den Internetseiten sttmedia.de oder sttmedia.com den aktuellsten Vertrag zu besorgen, der in jedem Fall, auch wenn die Software mit einem anderen Vertrag ausgeliefert worden ist, gültig ist, sofern zu dem Zeitpunkt der Zustimmung ein abweichender Vertrag auf der angegebenen Internetseite bereitgestellt wurde.

(XVIIIf) Die Nichtausübung oder nicht sofortiger Ausübung eines Rechts oder eines Rechtsbehelfes aus diesem Vertrag stellt keinen Verzicht auf die entsprechenden Rechte oder Rechtsbehelfe oder auf sonstige Rechte oder Rechtsbehelfe dar. Die teilweise Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen hindert die weitergehende Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen oder die Geltendmachung zusätzlicher Rechte oder Rechtsbehelfe nicht. Die aus diesem Vertrag folgenden Rechte und Rechtsbehelfe bestehen kumulativ, nicht alternativ.

(XVIIIg) Ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis oder ein Joint Venture wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Ein Handelsvertreterverhältnis entsteht aufgrund dieser Vereinbarung nicht, auch ist keine Vertragspartei bevollmächtigt oder in sonstiger Weise berechtigt, die andere Vertragspartei vertraglich zu binden, in ihrem Namen Verträge zu schließen oder eine Haftung oder sonstige Verantwortlichkeit gegenüber Dritten zu begründen.

(XVIIIh) Zum Zwecke der Vertragserfüllung und damit zur Erbringung der vertraglich von Stefan Trost Media geschuldeten Leistung kann sich Stefan Trost Media auch Dritter bedienen.

XIX. Teilnichtigkeit und Auslegung

(XIXa) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

(XIXb) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder die Regelungslücke durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und vor allem wirtschaftlich erwünschten Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt beziehungsweise die Regelungslücke entsprechend dem Sinn und Zweck des Vertrages füllt.